Malta, offiziell bekannt als Republik Malta, hat sich als attraktives Ziel für Personen etabliert, die ihren Wohnsitz dort gründen oder in das Land investieren möchten. Mit seinem vorteilhaften Steuersystem und attraktiven Anreizen hat Malta eine wachsende Anzahl von Investoren angezogen. In diesem Gastbeitrag werden wir die einzigartigen Merkmale des maltesischen Steuersystems untersuchen und einen Überblick über das maltesische Steuerrecht geben.
Hauptmerkmale:
Vermeidung der Doppelbesteuerung:
Im Gegensatz zu traditionellen Körperschaftsteuersystemen verwendet das maltesische Einkommensteuersystem ein Anrechnungsverfahren, um eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Vorteilhafte Besteuerung:
Obwohl Malta nicht als Steueroase gilt, bietet es unter bestimmten Bedingungen äußerst vorteilhafte Steuervorteile.
Keine Erbschafts- oder Vermögensteuer:
Malta erhebt weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern, noch eine allgemeine Vermögensteuer oder Grundsteuer.
Integration mit Mittelmeerländern:
Maltas strategische Lage macht es zu einer idealen Wahl für die Integration in eine Steuerplanungsstrategie, die andere Mittelmeerländer umfasst.
Überblick über das maltesische Steuerrecht:
Malta verwendet ein Mehrsteuersystem, das verschiedene Einnahmequellen zur Deckung seiner finanziellen Bedürfnisse nutzt. Im Vergleich zu anderen Ländern, insbesondere Deutschland, ist das maltesische Steuersystem jedoch vergleichsweise unkompliziert.
Einkommensteuer:
Das Einkommensteuergesetz von 1949 und das Einkommensteuerverwaltungsgesetz von 1994 bilden die rechtliche Grundlage für die Einkommen- und Körperschaftsteuer in Malta. Das maltesische Einkommensteuersystem, das sowohl die persönliche als auch die Körperschaftsteuer umfasst, basiert auf einem synthetischen Einkommenskonzept.
a) Persönliche Einkommensteuer:
Das maltesische Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen ansässigen und beheimateten Steuerpflichtigen. Die Ansässigkeit wird in der Regel durch einen Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr in Malta festgestellt, kann aber auch anhand der Absicht, langfristig in Malta zu leben, bestimmt werden. Die Beheimatung ist ein persönliches Kriterium, das die Verbindung einer Person zu Malta zum Ausdruck bringt. Wenn eine Person sowohl ansässig als auch beheimatet in Malta ist, unterliegt ihr Welteinkommen der Besteuerung.
Wenn eine Person entweder ansässig, aber nicht beheimatet oder beheimatet, aber nicht ansässig ist, erfolgt die Besteuerung nach dem Zuflussprinzip. Das bedeutet, dass nur Einkommen, das nach Malta überwiesen oder dort verwendet wird, der Besteuerung unterliegt.
Wenn eine Person die Kriterien für Ansässigkeit oder Beheimatung nicht erfüllt, wird sie als beschränkt steuerpflichtig betrachtet, und nur ihr in Malta erzieltes Einkommen unterliegt der Besteuerung.
b) Körperschaftsteuer:
Die Körperschaftsbesteuerung in Malta hängt davon ab, ob ein Unternehmen ansässig und beheimatet ist oder nicht. Wenn ein Unternehmen sowohl ansässig als auch beheimatet ist, unterliegt sein Welteinkommen der Besteuerung. Wenn ein Unternehmen ansässig, aber nicht beheimatet ist (oder umgekehrt), unterliegt nur das nach Malta überwiesene Einkommen oder das aus maltesischen Quellen stammende Einkommen der Besteuerung.
Bestimmte Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierten Beteiligungen sind von der Besteuerung befreit, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.
c) Sonderregelungen:
Malta bietet verschiedene Sonderregelungen und Förderprogramme an. Dazu gehören das Malta Enterprise Investment Aid 2021-Programm, das das frühere Seed Investment Scheme für Start-ups abgelöst hat. Darüber hinaus fördert Malta die Schifffahrtsindustrie mit den Merchant Shipping Regulations und bietet ein Patentbox-Regime für Einkünfte aus qualifiziertem geistigem Eigentum.
Anreize für den Wohnsitz:
Malta bietet attraktive Wohnsitzprogramme sowohl für Nicht-EU-/EWR-Bürger als auch für EU-/EWR-Bürger und Schweizer Staatsangehörige. Diese Programme bieten eine vorteilhafte steuerliche Behandlung für ausländische Einkünfte, unter bestimmten Bedingungen.
Erbschafts- und Vermögensteuern, Grundsteuer:
Malta erhebt weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern, noch eine Vermögensteuer, weder in allgemeiner Form noch in Bezug auf Grundvermögen.
Transaktionssteuern:
Malta erhebt eine Stempelsteuer auf bestimmte Transaktionen, wobei insbesondere Immobilientransaktionen von Bedeutung sind. Der Stempelsteuersatz für Immobilien auf der Hauptinsel Malta beträgt 5%, während er für Immobilien auf Gozo 2% beträgt. Darüber hinaus erhebt Malta eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 8%.
Verbrauchsteuern:
Malta wendet ein Mehrwertsteuersystem mit einem Regelsteuersatz von 18% an. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten reduzierte Steuersätze von 7% und 5%, während einige steuerfrei sind.
Doppelbesteuerungsabkommen:
Malta verfügt über ein umfangreiches Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) mit 81 Ländern. Das DBA zwischen Malta und Deutschland folgt beispielsweise der Anrechnungsmethode für Einkünfte aus Deutschland und der Freistellungsmethode für in Deutschland ansässige Personen.
Fazit
Maltas attraktives Steuersystem, kombiniert mit seiner strategischen Lage und den vorteilhaften Anreizen, hat es zu einem attraktiven Ziel für Personen gemacht, die ihren Wohnsitz dort gründen oder in das Land investieren möchten. Das Steuersystem des Landes bietet einzigartige Merkmale, von denen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen profitieren können. Wenn Sie eine Umsiedlung oder Investition in Malta in Betracht ziehen, ist es wichtig, die Feinheiten des maltesischen Steuerrechts zu verstehen und professionellen Rat einzuholen, um die verfügbaren Vorteile optimal zu nutzen.
Für weitere Informationen oder Unterstützung können Sie sich gerne an uns wenden
Vielen Dank an Prof. Dr. Adrian Cloer von Mazars für die Bereitstellung.