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Malta Steuern: Ein Überblick für Unternehmer und Investoren

Malta ist ein beliebtes Ziel für Auswanderer und Rentner, nicht zuletzt aufgrund seines milden Klimas, der wunderschönen Landschaften und der günstigen Lebenshaltungskosten. Aber wie sieht es mit den Steuern in Malta aus? In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Steuerarten in Malta und erklären, was Sie als Einwohner oder Auswanderer beachten müssen.

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer in Malta ist progressiv, d.h. der Steuersatz steigt mit dem Einkommen. Es gibt fünf Einkommenssteuerstufen:

  • 0% bis €9,100
  • 15% von €9,101 bis €20,700
  • 25% von €20,701 bis €41,800
  • 35% von €41,801 bis €60,000
  • 40% über €60,000

Zusätzlich zur Einkommenssteuer gibt es in Malta eine Solidaritätsabgabe von 3% auf alle Einkommen über €50,000.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer in Malta beträgt 35%. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, die Steuerbelastung zu reduzieren, z.B. durch die Nutzung von Holdinggesellschaften oder durch die Beantragung von Steuererleichterungen.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer in Malta beträgt 18%. Sie wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.

Sozialversicherungsbeiträge

In Malta gibt es ein obligatorisches Sozialversicherungssystem, das Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung umfasst. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge ist abhängig vom Einkommen.

Besteuerung von Ausländern

Ausländer, die in Malta wohnen, werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Es gibt jedoch einige Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, die verhindern können, dass Sie in Malta und in Ihrem Heimatland Steuern auf dasselbe Einkommen zahlen müssen.

Non-Dom-Status

Personen, die nicht in Malta wohnen, aber dort ein Einkommen erzielen, können unter bestimmten Voraussetzungen den Non-Dom-Status beantragen. Der Non-Dom-Status ermöglicht es, dass nur das in Malta erzielte Einkommen in Malta besteuert wird.

Weitere Informationen

  • Imputationssystem: Malta verwendet ein Imputationssystem für die Besteuerung von Dividenden. Das bedeutet, dass die Körperschaftsteuer, die auf die Gewinne der Gesellschaft gezahlt wird, angerechnet wird auf die Einkommenssteuer, die die Aktionäre auf die Dividenden zahlen müssen.
  • Rückerstattung der Quellensteuer: Nichtansässige Personen können eine Rückerstattung der Quellensteuer auf bestimmte Einkünfte, z.B. Dividenden und Zinsen, beantragen.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Malta hat Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Spezielle Regelungen für Rentner:

  • Rentner, die in Malta wohnen und keine anderen Einkünfte haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung auf ihre Renten beantragen.
  • Rentner, die in Malta wohnen und aus einem anderen Land eine Rente beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine 50%ige Steuerbefreiung auf ihre Rente beantragen.

Spezielle Regelungen für digitale Nomaden:

  • Digitale Nomaden, die in Malta wohnen und aus einem anderen Land arbeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung auf ihre Einkünfte beantragen.

Fazit

Malta bietet also eine Reihe von attraktiven Steuerregelungen für Einwohner, Auswanderer und Unternehmen. Wenn Sie sich für einen Umzug nach Malta interessieren, sollten Sie sich von uns beraten lassen, um die für Sie beste Strategie zu finden. Melden Sie sich jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch.